function removeTwentySeventeenFonts() { wp_dequeue_style('twentyseventeen-fonts'); } add_action('wp_enqueue_scripts', 'removeTwentySeventeenFonts'); Auszeit mit Schulkindern – geht das? – Nica Family

Auszeit mit Schulkindern – geht das?

Die konkrete Idee unserer Familien-Auszeit entstand gerade einmal 9 Monate vor der nun anstehenden Reise. Inspiration schöpften wir aus den Berichten anderer reisender Familien – und während wir anfangs noch über eine berufliche Entsendung ins Ausland nachdachten, wurde uns irgendwann bewusst, dass eine gemeinsame intensive Reise als Familie das war, wovon wir eigentlich träumten.

Das Ziel war also klar: wir wollten zusammen mit den Kindern in andere Kulturen eintauchen, die fremde Sprache und Lebenswelt der Menschen verstehen lernen und dadurch unsere Perspektive auf die Welt ein Stück verbreitern…

Beseelt von dieser Idee, konnten wir noch nicht einschätzen, wie solch eine Reise mit deutschen Schulkindern außerhalb der Ferien überhaupt möglich sein könnte. Aber die Motivation war geweckt, es herauszufinden – und so recherchierten wir über die Machbarkeit von zeitweisen Schulwechseln ins Ausland oder Homeschooling.

Folgende Seiten haben uns dabei einen recht guten Überblick zur deutschen Rechtslage vermittelt:

Fazit: Im Gegensatz zu anderen Ländern gilt in Deutschland eine Schulbesuchspflicht – Kinder müssen eine Schule besuchen und können nicht stattdessen zu Hause unterrichtet werden („Homeschooling“). Wenn allerdings die Eltern einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt planen, haben sie auch das Recht, den Aufenthaltsort ihrer minderjährigen Kinder zu bestimmen (im Sinne des Sorgerechts).
Zum Umgang mit diesem Konflikt sieht das Baden-Württembergische Schulgesetz eine Ermessensentscheidung der Schulleitung vor, im Regelfall entsprechend der Entscheidung der Eltern, unter Berücksichtigung der Fähigkeiten des Schülers, den Unterrichtsstoff auch eigenständig zu erarbeiten.

Wir haben dann mit diesen Hintergrundinformationen sehr schnell Kontakt zur Schulleiterin der Grundschule aufgenommen. Glücklicherweise hat sie unser Vorhaben nach besten Möglichkeiten unterstützt und schließlich einer Beurlaubung zugestimmt!

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